Baugrundstück

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Ein Baugrundstück ist ein Grundstück, das nach den geltenden baurechtlichen Vorschriften mit einem Gebäude bebaut werden darf. Es bildet die Grundlage für jedes Bauvorhaben und unterscheidet sich von unbebauten Flächen dadurch, dass es in der Regel bereits erschlossen ist – also über Anschlüsse für Strom, Wasser, Abwasser, Gas und Straße verfügt. Nur ein Grundstück, das diese Voraussetzungen erfüllt, gilt im rechtlichen Sinne als baureif und kann für Bauzwecke genutzt werden.

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Baulast

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Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Handlungen im Zusammenhang mit seinem Grundstück zu dulden, zu unterlassen oder zu erfüllen. Sie dient dazu, bauordnungsrechtliche Anforderungen sicherzustellen – etwa die Erschließung, Abstandsflächen oder Zufahrten. Baulasten werden im Baulastenverzeichnis der Gemeinde eingetragen und können erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung und den Wert eines Grundstücks haben.

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Bauleitplanung

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Die Bauleitplanung ist der Prozess, bei dem Städte und Gemeinden festlegen, was und wo gebaut werden darf – also beispielsweise, ob ein Grundstück in Stuttgart als Wohngebiet, Gewerbe oder als Park genutzt werden kann. Diese Planung ist entscheidend für die Zukunft jeder Immobilie, hilft Städte geordnet zu entwickeln und beeinflusst maßgeblich Ihre Investitionsentscheidungen.

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Bauvoranfrage

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Die Bauvoranfrage ist ein wichtiges Instrument im deutschen Baurecht, mit dem Bauherren vor Einreichung eines Bauantrags verbindlich klären können, ob und unter welchen Bedingungen ein Grundstück bebaut werden darf. Sie bietet Planungssicherheit und verhindert unnötige Kosten, falls sich später herausstellt, dass das Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig ist. Das Ergebnis der Bauvoranfrage ist der sogenannte Bauvorbescheid, der eine rechtlich verbindliche Auskunft über die Zulässigkeit des geplanten Projekts enthält.

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Bebauungsplan

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Der Bebauungsplan ist das zentrale Planungsinstrument der kommunalen Bauleitplanung. Er legt rechtsverbindlich fest, wie Grundstücke innerhalb eines bestimmten Gebiets genutzt und bebaut werden dürfen. Damit schafft der Bebauungsplan Rechtssicherheit für Bauherren, Investoren und Anwohner und dient der geordneten städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Grundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere die §§ 8–10 BauGB.

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Bedarfsausweis

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Der Bedarfsausweis ist eine Form des Energieausweises, die den energetischen Zustand eines Gebäudes auf Grundlage von bauphysikalischen Berechnungen bewertet. Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis, der auf tatsächlichen Verbrauchsdaten basiert, ermittelt der Bedarfsausweis den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes – unabhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner. Er zeigt damit objektiv, wie energieeffizient die Bausubstanz und die Heizungsanlage sind und dient als wichtiger Indikator für den Energieverbrauch und die Betriebskosten einer Immobilie.

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Beleihungsgrenze

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Die Beleihungsgrenze beschreibt die oberste Grenze der Darlehenssumme, die ein Kreditinstitut auf Grundlage des ermittelten Immobilienwerts bereit ist zu finanzieren. Sie legt fest, bis zu welchem Prozentsatz des Beleihungswerts eine Bank ein Darlehen gewährt, ohne ihr Risiko als zu hoch einzustufen. Typischerweise liegt die Beleihungsgrenze bei 60 % bis 80 % des Beleihungswerts einer Immobilie. Dieser Wert ist ein zentrales Kriterium in der Baufinanzierung und dient der Risikobegrenzung für Banken sowie der Sicherung der Kreditsumme durch den Sachwert der Immobilie.

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Beleihungswert

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Der Beleihungswert ist der von einer Bank oder einem Kreditinstitut langfristig ermittelte, nachhaltige Wert einer Immobilie, der unabhängig von kurzfristigen Marktschwankungen als realistisch erzielbar gilt. Er dient als zentrale Grundlage für die Kreditvergabe, da er das Risiko eines Wertverlusts bei langfristiger Betrachtung minimiert. Der Beleihungswert liegt daher in der Regel unter dem aktuellen Markt- oder Verkehrswert einer Immobilie und bestimmt maßgeblich, bis zu welchem Betrag ein Objekt als Sicherheit für ein Darlehen verwendet werden kann.

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Bereitstellungszinsen

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Bereitstellungszinsen sind Gebühren, die Banken erheben, wenn ein zugesagtes Darlehen nicht sofort, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen wird. Sie fallen insbesondere bei Baufinanzierungen an, wenn der Kreditbetrag in mehreren Teilsummen ausgezahlt wird – etwa nach Baufortschritt. Der Kreditgeber hält die vereinbarte Summe für den Darlehensnehmer bereit, kann sie aber in dieser Zeit nicht anderweitig nutzen. Als Ausgleich für diesen Kapitalvorhalt berechnet die Bank Bereitstellungszinsen. Diese können die Finanzierungskosten eines Bauvorhabens deutlich beeinflussen, wenn sich der Bau verzögert oder der Kredit erst spät vollständig abgerufen wird.

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Bestandsimmobilie

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Eine Bestandsimmobilie ist ein Gebäude, das bereits gebaut und meist auch genutzt wurde – im Gegensatz zum Neubau. Sie kann bewohnt, vermietet oder sanierungsbedürftig sein. Käufer profitieren oft von gewachsenen Strukturen, sofortiger Verfügbarkeit und Charme.

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