Von A wie Altbau bis Z wie Zinshaus: Glossar für Immobilienkäufer und -verkäufer

Abnahme (Bauabnahme)

Inhaltsverzeichnis

Die Bauabnahme ist der zentrale Moment im Bauprozess – sie markiert die formelle Übergabe des fertiggestellten Bauwerks vom Bauunternehmen an den Bauherrn oder Käufer. Ab diesem Zeitpunkt gehen sowohl Nutzen als auch Risiken auf den Eigentümer über, und der Bauunternehmer haftet nur noch eingeschränkt für Mängel. Eine sorgfältige Bauabnahme schützt vor späteren Streitigkeiten und ist ein entscheidender Schritt zur rechtlichen und wirtschaftlichen Klarheit.

Was ist die Bauabnahme?

Die Bauabnahme bezeichnet die offizielle Abnahme des Bauwerks durch den Auftraggeber. Sie ist in § 640 BGB gesetzlich geregelt und bedeutet, dass der Bauherr die erbrachte Bauleistung als grundsätzlich vertragsgemäß akzeptiert. Mit der Bauabnahme endet die Bauphase, und es beginnt die Gewährleistungsfrist. Gleichzeitig werden eventuelle Mängel dokumentiert und festgehalten.

Wichtig: Mit der Bauabnahme erklärt der Auftraggeber, dass das Werk im Wesentlichen den vertraglichen Vereinbarungen entspricht – auch wenn kleinere Restarbeiten noch offen sein dürfen. Daher ist dieser Termin von erheblicher rechtlicher Bedeutung und sollte nie leichtfertig oder unvorbereitet durchgeführt werden.

Wann findet die Bauabnahme statt?

Die Bauabnahme erfolgt, sobald das Gebäude oder die Leistung im Wesentlichen fertiggestellt ist. In der Regel vereinbaren Bauherr und Bauunternehmen einen Termin, sobald alle Arbeiten abgeschlossen und die Nutzung möglich ist. Die Bauabnahme kann dabei auf verschiedene Arten erfolgen:

  • Förmliche Abnahme: Beide Parteien treffen sich vor Ort, prüfen das Bauwerk und halten Ergebnisse schriftlich fest.
  • Stillschweigende Abnahme: Wenn der Bauherr das Bauwerk ohne Beanstandung nutzt oder die Schlussrechnung bezahlt, gilt dies als konkludente Abnahme.
  • Fiktive Abnahme: Nach § 640 Abs. 2 BGB tritt eine Abnahme automatisch ein, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung abnimmt.

Die förmliche Abnahme ist in der Praxis die sicherste Variante, da sie Transparenz schafft und schriftlich dokumentiert wird.

Wer ist bei der Bauabnahme anwesend?

Bei der Bauabnahme sollten alle relevanten Parteien anwesend sein: der Bauherr, der Bauunternehmer oder Bauträger, gegebenenfalls ein Architekt, Bauleiter oder ein unabhängiger Bausachverständiger. Letzterer kann helfen, versteckte Mängel zu erkennen und objektive Bewertungen vorzunehmen. Der Bauherr hat das Recht, eine sachkundige Person hinzuzuziehen – insbesondere bei größeren Bauprojekten ist dies dringend zu empfehlen.

Was wird bei der Bauabnahme geprüft?

Während der Abnahme wird das Bauwerk auf Mängel, Abweichungen und Qualität überprüft. Dabei geht es nicht nur um sichtbare Schäden, sondern auch um die Einhaltung von Vorschriften, Plänen und Normen. Zu den häufig geprüften Punkten zählen:

  • Fassade, Dach, Fenster und Türen auf Dichtheit und Verarbeitung
  • Innenausbau, Bodenbeläge, Fliesen, Malerarbeiten
  • Sanitär- und Heizungsanlagen auf Funktion
  • Elektroinstallationen, Schalter, Beleuchtung
  • Maßhaltigkeit, Sauberkeit und Bauordnungskonformität

Alle erkannten Mängel sollten in einem Abnahmeprotokoll festgehalten werden – inklusive Fristen zur Nachbesserung und gegebenenfalls Fotos zur Dokumentation.

Das Abnahmeprotokoll – ein Muss für Bauherren

Das Abnahmeprotokoll ist das wichtigste Dokument der Bauabnahme. Es dient als Nachweis über den Zustand des Bauwerks zum Zeitpunkt der Übergabe und ist später oft die Grundlage für Gewährleistungsansprüche. Folgende Angaben sollten enthalten sein:

  • Datum, Ort und Beteiligte der Abnahme
  • Auflistung aller festgestellten Mängel mit genauer Beschreibung
  • Fristen und Vereinbarungen zur Mängelbeseitigung
  • Unterschriften aller Parteien

Fehlt ein schriftliches Protokoll, ist der Nachweis von Mängeln nachträglich deutlich schwieriger. Daher gilt: Keine Bauabnahme ohne vollständige Dokumentation.

Rechtliche Folgen der Bauabnahme

Mit der Bauabnahme treten wesentliche rechtliche Konsequenzen ein:

  • Die Beweislast kehrt sich um – ab jetzt muss der Bauherr beweisen, dass ein Mangel bereits bei der Abnahme vorlag.
  • Die Gefahrtragung geht über: Schäden am Bauwerk (z. B. durch Sturm oder Vandalismus) liegen ab der Abnahme in der Verantwortung des Bauherrn.
  • Die Gewährleistungsfrist beginnt – in der Regel fünf Jahre gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
  • Eventuelle Schlusszahlungen werden fällig, wenn keine wesentlichen Mängel bestehen.

Mängel und Nachbesserungen nach der Abnahme

Wird ein Mangel bei der Abnahme festgestellt, muss der Bauunternehmer diesen innerhalb einer vereinbarten Frist beheben. Der Bauherr hat Anspruch auf Nacherfüllung gemäß § 635 BGB. Verweigert der Unternehmer die Beseitigung oder erfolgt sie nicht fristgerecht, kann der Bauherr den Mangel selbst beseitigen lassen und Ersatz der Kosten verlangen oder – bei erheblichen Mängeln – den Vertrag kündigen oder den Kaufpreis mindern.

Versteckte Mängel, die erst nach der Abnahme sichtbar werden, können innerhalb der Gewährleistungsfrist ebenfalls geltend gemacht werden. Hier gilt es, den Mangel unverzüglich zu melden und Beweise (z. B. Fotos, Gutachten) zu sichern.

Die Bedeutung für Bauträgerverträge

Bei Bauträgerverträgen, die sowohl den Grundstückskauf als auch die Errichtung des Gebäudes umfassen, ist die Bauabnahme besonders bedeutsam. Sie ist Voraussetzung für die endgültige Eigentumsübertragung und für die Fälligkeit der letzten Kaufpreisrate. Daher sollte der Käufer vor der Abnahme prüfen, ob alle vertraglich vereinbarten Leistungen vollständig erbracht und mängelfrei sind.

Praktischer Tipp: Niemals ohne Experten abnehmen

Auch wenn es verlockend ist, das fertige Haus schnell zu übernehmen – eine unabhängige Bauabnahme durch einen Sachverständigen ist empfehlenswert. Kleine Fehler oder unentdeckte Mängel können später hohe Sanierungskosten verursachen. Ein Experte erkennt Baumängel, prüft Bauqualität und unterstützt bei der Protokollführung.

Fazit: Die Bauabnahme ist mehr als ein Formalakt

Die Bauabnahme ist der letzte und zugleich wichtigste Schritt vor der endgültigen Übergabe eines Bauwerks. Sie entscheidet über den Start der Gewährleistungsfrist, über Haftungsfragen und über das Vertrauen zwischen Bauherr und Bauunternehmen. Wer die Bauabnahme sorgfältig vorbereitet, alle Details dokumentiert und rechtliche Vorgaben kennt, schafft Sicherheit – und legt den Grundstein für ein dauerhaft mängelfreies Zuhause.

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