Die Altlastenauskunft ist ein behördliches Dokument, das Auskunft darüber gibt, ob auf einem Grundstück Boden- oder Grundwasserkontaminationen bekannt sind oder vermutet werden. Sie dient der rechtlichen und finanziellen Sicherheit für Käufer, Eigentümer, Investoren und Bauträger, die den Zustand eines Grundstücks vor einer Transaktion oder Bebauung prüfen möchten. Zuständig für die Erteilung dieser Auskunft ist in der Regel das örtliche Umweltamt oder die untere Bodenschutzbehörde.
Was ist eine Altlastenauskunft?
Eine Altlastenauskunft ist eine behördliche Stellungnahme darüber, ob ein bestimmtes Grundstück in einem Altlastenverzeichnis geführt wird. Dieses Verzeichnis enthält Daten über Flächen, auf denen früher umweltgefährdende Tätigkeiten stattgefunden haben – etwa Industrie-, Deponie- oder Tankstellenbetriebe. Die Auskunft informiert darüber, ob das Grundstück als:
- Altlast (nachweislich schädlich belastet),
- Altlastenverdachtsfläche (Verdacht auf Belastung) oder
- nicht belastet eingestuft ist.
Rechtsgrundlage ist das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), insbesondere § 9 BBodSchG, das die Führung von Bodenschutz- und Altlastenregistern regelt. Diese Register dienen dem Schutz der Umwelt und sollen verhindern, dass kontaminierte Böden unbeabsichtigt bebaut oder veräußert werden.
Warum ist eine Altlastenauskunft wichtig?
Der Erwerb eines Grundstücks ohne vorherige Kenntnis über mögliche Altlasten kann erhebliche finanzielle Risiken bergen. Werden nach dem Kauf Bodenverunreinigungen festgestellt, ist der Eigentümer gemäß § 4 BBodSchG zur Sanierung verpflichtet – unabhängig davon, ob er die Verschmutzung verursacht hat. Die Kosten für eine Bodensanierung können schnell in die Zehntausende oder Hunderttausende Euro gehen.
Die Altlastenauskunft bietet daher:
- Rechtssicherheit beim Grundstückserwerb,
- Transparenz über potenzielle Umweltbelastungen,
- Schutz vor unvorhersehbaren Sanierungskosten,
- und ist in vielen Fällen Voraussetzung für Finanzierungen oder Baugenehmigungen.
Gerade Banken und Investoren verlangen zunehmend eine aktuelle Altlastenauskunft, bevor sie ein Projekt finanzieren oder eine Hypothek gewähren.
Was steht in einer Altlastenauskunft?
Der Inhalt der Altlastenauskunft hängt vom jeweiligen Bundesland und der zuständigen Behörde ab. Typischerweise enthält sie folgende Informationen:
- Flurstücksnummer, Lage und Größe des Grundstücks,
- Eintrag im Altlastenkataster oder keine Belastung bekannt,
- Hinweise auf frühere Nutzungen (z. B. Deponie, Industrie, Werkstattbetrieb),
- Ergebnisse von Bodenuntersuchungen und Analysen,
- Bewertung des Gefährdungspotenzials,
- gegebenenfalls Hinweise auf Sanierungsmaßnahmen oder Überwachungsprogramme.
Oft wird zwischen gesicherten Altlasten und sogenannten Altlastenverdachtsflächen unterschieden. Letztere sind Grundstücke, bei denen bisher kein Nachweis einer Belastung vorliegt, aber frühere Nutzungen auf ein Risiko hinweisen.
Wie beantragt man eine Altlastenauskunft?
Eine Altlastenauskunft kann schriftlich oder online bei der zuständigen Umweltbehörde beantragt werden. Zuständig ist in der Regel:
- das Umweltamt oder die untere Bodenschutzbehörde des Landkreises oder der Stadt,
- in manchen Bundesländern auch das Landesamt für Umwelt (z. B. LUBW in Baden-Württemberg, LfU in Bayern).
Für die Beantragung werden folgende Angaben benötigt:
- genaue Adresse und Flurstücksnummer des Grundstücks,
- Angaben zum Antragsteller und zum berechtigten Interesse (z. B. Kaufabsicht),
- gegebenenfalls Lageplan oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster.
Je nach Kommune fällt eine Bearbeitungsgebühr an, die meist zwischen 25 € und 150 € liegt. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ein bis vier Wochen.
Wer darf eine Altlastenauskunft beantragen?
Grundsätzlich kann jede Person mit einem berechtigten Interesse eine Altlastenauskunft beantragen. Dazu zählen:
- aktuelle oder potenzielle Grundstückseigentümer,
- Kaufinteressenten vor Abschluss eines Immobiliengeschäfts,
- Bauherren und Projektentwickler,
- Makler, Gutachter oder Notare im Auftrag ihrer Klienten.
Das berechtigte Interesse muss gegenüber der Behörde dargelegt werden – etwa durch Vorlage eines Kaufvertragsentwurfs oder einer Maklerbeauftragung.
Rechtliche Bedeutung der Altlastenauskunft
Die Altlastenauskunft hat keine rechtsverbindliche Wirkung im Sinne einer Garantie, sondern stellt eine behördliche Information auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes dar. Sie entbindet den Eigentümer nicht von seiner Pflicht, bei tatsächlicher Kontamination Maßnahmen zu ergreifen. Wird im Zuge der Nutzung oder Bebauung eine neue Belastung entdeckt, kann die Behörde weitere Untersuchungen oder Sanierungen anordnen.
Dennoch dient sie als entscheidendes Instrument der Risikominimierung – insbesondere beim Kauf von Gewerbegrundstücken oder ehemals industriell genutzten Flächen.
Altlasten und Grundstückswertermittlung
Altlasten wirken sich unmittelbar auf den Verkehrswert eines Grundstücks aus. Eine nachgewiesene Bodenverunreinigung kann den Grundstückswert erheblich mindern, da die Sanierungspflichten erhebliche Kosten verursachen. Bei der Immobilienbewertung werden daher eventuelle Altlasten oder Verdachtsmomente in der Wertermittlung berücksichtigt – entweder durch direkte Wertminderung oder durch höhere Risikozuschläge.
Gutachter und Sachverständige beziehen Informationen aus der Altlastenauskunft regelmäßig in ihre Bewertung ein, um eine realistische und rechtssichere Wertermittlung zu gewährleisten.
Wie kann man Altlasten beseitigen?
Wenn eine Belastung festgestellt wird, ist der Eigentümer verpflichtet, den Boden zu sanieren oder sichern zu lassen. Der Ablauf umfasst in der Regel:
- eine Gefährdungsabschätzung durch ein Umweltgutachten,
- die Erstellung eines Sanierungsplans in Abstimmung mit der Behörde,
- die technische Sanierung (z. B. Bodenaustausch, Grundwassersanierung),
- und die abschließende Überwachung der Fläche.
Für bestimmte Maßnahmen können staatliche Förderungen oder Zuschüsse beantragt werden, insbesondere wenn Altlasten im öffentlichen Interesse beseitigt werden.
Fazit: Altlastenauskunft – unverzichtbar für sicheren Grundstückskauf
Die Altlastenauskunft ist ein unverzichtbares Instrument für alle, die ein Grundstück kaufen, bebauen oder entwickeln möchten. Sie schafft Transparenz über mögliche Bodenverunreinigungen und schützt vor rechtlichen und finanziellen Risiken. Wer ein Grundstück ohne vorherige Prüfung erwirbt, übernimmt automatisch alle Umweltverpflichtungen – auch für Altlasten aus der Vergangenheit. Eine rechtzeitig eingeholte Altlastenauskunft bietet somit die Sicherheit und Planungsgrundlage, die jeder Immobilienkauf erfordert.




