Von A wie Altbau bis Z wie Zinshaus: Glossar für Immobilienkäufer und -verkäufer

Kaufpreisfälligkeit

Inhaltsverzeichnis

Die Kaufpreisfälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem der Käufer einer Immobilie den Kaufpreis tatsächlich zahlen muss. Sie tritt erst dann ein, wenn alle im Kaufvertrag festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind – etwa die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch.

Was bedeutet Kaufpreisfälligkeit?

Wer eine Immobilie kauft – sei es ein Einfamilienhaus in Stuttgart, eine Altbauwohnung in Freiburg oder ein Investmentobjekt in Heidelberg – unterschreibt beim Notar einen Kaufvertrag. Doch: Der Kaufpreis wird nicht sofort bei Vertragsunterzeichnung fällig, sondern erst dann, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Diesen Zeitpunkt nennt man Kaufpreisfälligkeit.

Anders gesagt: Die Kaufpreisfälligkeit ist der Startschuss zur Zahlung. Erst wenn sie eintritt, darf (und muss) der Käufer den vereinbarten Betrag überweisen.

Baden-Württemberg Sotheby’s International Realty, als erfahrener Immobilienmakler in Baden-Baden, achtet in allen Transaktionen darauf, dass die Kaufpreisfälligkeit korrekt dokumentiert, transparent kommuniziert und rechtlich sicher umgesetzt wird.

TL;DR – Kurz erklärt:

Die Kaufpreisfälligkeit markiert den Zeitpunkt, ab dem der Käufer einer Immobilie den Kaufpreis bezahlen muss. Sie tritt erst ein, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen – wie die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch – erfüllt sind. Ohne Fälligkeitsmitteilung kein Geldfluss.

Warum gibt es die Kaufpreisfälligkeit?

Beim Immobilienkauf geht es oft um hohe Summen – nicht selten mehrere hunderttausend oder sogar Millionen Euro. Deshalb muss sichergestellt sein, dass:

  • der Käufer das Eigentum rechtssicher erwerben kann,
  • der Verkäufer sein Eigentum nicht verliert, ohne das Geld zu erhalten,
  • und die Bank des Käufers nur dann finanziert, wenn alles abgesichert ist.

Die Kaufpreisfälligkeit dient also dem rechtlichen Schutz beider Seiten – und sorgt für eine verbindliche, abgesicherte Transaktion.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Kaufpreisfälligkeit tritt nicht automatisch mit dem Notartermin ein. Vielmehr prüft der Notar, ob alle Bedingungen erfüllt sind, die im Vertrag vereinbart wurden.

Typische Voraussetzungen sind:

  1. Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch
    → Sie sichert dem Käufer das Recht auf Eigentumsübertragung
  2. Löschung von Belastungen (z. B. alten Grundschulden)
    → Falls im Grundbuch eingetragen, müssen diese vom Verkäufer freigegeben werden
  3. Erteilung von Genehmigungen
    → Etwa bei Erbbaurecht, Vorkaufsrechten oder behördlichen Zustimmungen
  4. Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
    → Diese wird nach Zahlung der Grunderwerbsteuer ausgestellt
  5. Zustimmung der WEG (bei Eigentumswohnungen, falls nötig)

Erst wenn alle Punkte erfüllt sind, versendet der Notar die sogenannte Fälligkeitsmitteilung.

Was ist eine Fälligkeitsmitteilung?

Die Fälligkeitsmitteilung ist ein offizielles Schreiben des Notars. Darin steht:

  • dass alle Bedingungen erfüllt sind,
  • wie viel Geld gezahlt werden muss (Kaufpreis),
  • auf welches Konto (in der Regel das des Verkäufers oder ein Notaranderkonto),
  • bis wann die Zahlung zu erfolgen hat (meist 7 bis 14 Tage nach Zugang).

Wichtig: Ohne diese Mitteilung darf kein Kaufpreis gezahlt werden, auch nicht teilweise.

Wann wird der Kaufpreis bezahlt?

Sobald der Käufer die Fälligkeitsmitteilung erhält, ist der Kaufpreis binnen weniger Tage zu zahlen – häufig innerhalb von:

  • 7 Bankarbeitstagen,
  • manchmal auch 14 Kalendertagen,
  • je nach Vertragsregelung.

Bei einer Finanzierung leitet die Bank den Betrag in der Regel direkt an den Verkäufer weiter – oft in Abstimmung mit dem Notar. Baden-Württemberg Sotheby’s International Realty koordiniert diesen Schritt präzise mit allen Beteiligten – damit keine Fristen versäumt und Zahlungen rechtzeitig und korrekt abgewickelt werden.

Wie hängt die Kaufpreisfälligkeit mit der Eigentumsübertragung zusammen?

Erst wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde, wird die Immobilie ins Eigentum des Käufers übertragen – durch Eintragung im Grundbuch.

Reihenfolge:

  1. Notartermin (Kaufvertrag)
  2. Auflassungsvormerkung wird eingetragen
  3. Voraussetzungen werden erfüllt
  4. Fälligkeitsmitteilung wird verschickt
  5. Kaufpreis wird bezahlt
  6. Eigentum wird im Grundbuch umgeschrieben

Bis dahin ist der Verkäufer noch offiziell Eigentümer. Erst nach Punkt 6 geht die Immobilie rechtlich vollständig an den Käufer über.

Beispiel aus der Praxis: Hauskauf in Stuttgart

Ein Käufer aus Tübingen kauft über Baden-Württemberg Sotheby’s International Realty ein Architektenhaus in Stuttgart-Süd für 1.250.000 €.

Nach dem Notartermin dauert es etwa 3 Wochen, bis alle Voraussetzungen erfüllt sind – inklusive Eintragung der Auflassungsvormerkung und Löschung alter Grundschulden. Der Notar verschickt die Fälligkeitsmitteilung.

Die Käuferbank überweist den Betrag fristgerecht. Zwei Wochen später erfolgt die Umschreibung im Grundbuch – und der Käufer erhält die Schlüssel.

Was passiert, wenn der Käufer nicht zahlt?

Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, kann der Verkäufer – nach erfolgter Mahnung –:

  • Rücktritt vom Kaufvertrag erklären
  • Verzugszinsen verlangen
  • Schadensersatz einfordern

In der Praxis wird so ein Schritt jedoch selten nötig – denn Makler, Notar und Banken sorgen gemeinsam dafür, dass es gar nicht erst zu Verzögerungen kommt.

Welche Rolle spielt der Immobilienmakler?

Ein erfahrener Immobilienmakler in Baden-Württemberg, wie Sotheby’s BW, begleitet den gesamten Prozess engmaschig und vertrauensvoll. Seine Leistungen rund um die Kaufpreisfälligkeit umfassen:

  • Erklärung aller Voraussetzungen in verständlicher Sprache
  • Abstimmung mit Notar und Käuferbank
  • Überwachung von Fristen und Zahlungsabläufen
  • Kommunikation mit Verkäufern über Zahlungseingang
  • Vorbereitung der Objektübergabe nach Zahlung

Diese Professionalität sorgt für sichere, zügige und stressfreie Transaktionen – besonders bei hochpreisigen Immobilien im Raum Karlsruhe, Baden-Baden, Konstanz und Stuttgart.

Fazit: Kaufpreisfälligkeit – der entscheidende Moment beim Immobilienkauf

Die Kaufpreisfälligkeit ist kein bürokratischer Nebenschritt – sie ist der entscheidende Moment, in dem ein Immobiliengeschäft real wird. Sie stellt sicher, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind und der Eigentumswechsel fair, sicher und transparent erfolgt.

Ob Sie ein Haus kaufen in Stuttgart, eine Wohnung verkaufen in Freiburg oder eine Villa in Baden-Baden vermitteln lassen – mit Baden-Württemberg Sotheby’s International Realty sind Sie bei allen Schritten rund um die Kaufpreisfälligkeit optimal betreut.

Tipp für Käufer: Sie interessieren sich für eine Immobilie in der Region Baden-Württemberg und möchten wissen, wann und wie Sie zahlen müssen? Lassen Sie sich vorab vom Team von Sotheby’s BW zu Themen wie Kaufpreisfälligkeit, Zahlungsfristen und Finanzierung beraten – transparent, persönlich und rechtssicher.

Interessante Artikel aus unserem Journal

Baden-Württemberg Sotheby's International Realty

Königstraße 27
70173 Stuttgart

M: info@bw-sothebysrealty.com
T: +49 (0) 711 120 408 30

Warum Baden-Württemberg Sotheby's International Realty?

Immobilie verkaufen

Platzieren Sie Ihre Immobilie auf dem führenden Netzwerk für Premium- und Luxusimmobilien in Baden-Württemberg und weltweit

Immobilien in Stuttgart und Umgebung