Von A wie Altbau bis Z wie Zinshaus: Glossar für Immobilienkäufer und -verkäufer

Alleineigentum

Inhaltsverzeichnis

Alleineigentum bezeichnet die uneingeschränkte und alleinige Verfügungsgewalt einer Person oder eines Unternehmens über eine Immobilie. Der Eigentümer hat das exklusive Recht, über das Grundstück oder Gebäude zu verfügen, es zu nutzen, zu vermieten oder zu veräußern – ohne Zustimmung anderer. Damit ist das Alleineigentum die klarste und rechtlich stärkste Form des Eigentums im deutschen Sachenrecht.

Was bedeutet Alleineigentum?

Alleineigentum liegt vor, wenn nur eine Person oder ein Rechtsträger im Grundbuch als Eigentümer einer Immobilie eingetragen ist. Diese Person besitzt sämtliche Rechte an dem Objekt – sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich. Das Eigentum umfasst das gesamte Grundstück samt aller darauf befindlichen Gebäude, Bauteile und wesentlichen Bestandteile gemäß § 94 BGB.

Im Gegensatz zum Miteigentum oder zur Erbengemeinschaft gibt es beim Alleineigentum keine Aufteilung von Rechten oder Pflichten. Alle Entscheidungen, die das Grundstück betreffen, kann der Eigentümer eigenständig treffen – von baulichen Veränderungen bis hin zur Veräußerung.

Rechtsgrundlage des Alleineigentums

Die rechtliche Grundlage des Alleineigentums ist im § 903 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankert. Dort heißt es:

„Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.“

Diese Formulierung bringt die umfassende Herrschaft des Eigentümers über seine Immobilie auf den Punkt. Sie bedeutet: Der Eigentümer darf über die Nutzung, Bebauung, Vermietung oder den Verkauf völlig frei entscheiden – solange keine öffentlich-rechtlichen Einschränkungen (z. B. Bauvorschriften) oder privatrechtlichen Bindungen (z. B. Grundpfandrechte) bestehen.

Wie entsteht Alleineigentum?

Alleineigentum entsteht grundsätzlich durch den Erwerb einer Immobilie, also durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung. Entscheidend ist die Eintragung im Grundbuch, denn erst mit ihr wird der Erwerb rechtswirksam. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  1. Notarieller Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer.
  2. Auflassung – die notarielle Einigung über den Eigentumsübergang gemäß § 925 BGB.
  3. Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch durch das Grundbuchamt.

Ab dem Zeitpunkt der Eintragung gilt der Käufer als rechtmäßiger Alleineigentümer – inklusive aller Rechte und Pflichten, die mit der Immobilie verbunden sind.

Welche Rechte hat der Alleineigentümer?

Der Alleineigentümer besitzt umfassende Rechte über sein Eigentum. Dazu zählen insbesondere:

  • Nutzungsrecht: Der Eigentümer darf das Gebäude oder Grundstück selbst bewohnen, vermieten oder gewerblich nutzen.
  • Verfügungsrecht: Er kann die Immobilie verkaufen, verschenken oder beleihen (z. B. durch Bestellung einer Hypothek oder Grundschuld).
  • Fruchtziehungsrecht: Alle Erträge – etwa Mieteinnahmen oder Verkaufserlöse – stehen ausschließlich ihm zu.
  • Veränderungsrecht: Der Eigentümer kann bauliche Veränderungen vornehmen, solange sie mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar sind.

Diese Rechte sind allerdings nicht grenzenlos. Sie werden durch gesetzliche Vorschriften, Nachbarschaftsrecht oder das öffentliche Baurecht eingeschränkt. So darf der Eigentümer beispielsweise keine Bauvorhaben ohne Genehmigung beginnen oder das Eigentum in einer Weise nutzen, die Nachbarn unzumutbar beeinträchtigt.

Pflichten des Alleineigentümers

Mit den umfassenden Rechten gehen auch Pflichten einher. Zu den wichtigsten zählen:

  • Instandhaltungspflicht: Der Eigentümer muss sein Gebäude in einem verkehrssicheren Zustand halten, um Gefahren für Dritte zu vermeiden (§ 836 BGB).
  • Grundsteuer: Als Eigentümer ist er verpflichtet, jährlich Grundsteuer an die Kommune zu zahlen.
  • Verkehrssicherungspflicht: Gehwege und Zufahrten müssen im Winter geräumt und gestreut werden, um Unfälle zu verhindern.
  • Haftung für Schäden: Entstehen durch das Grundstück oder Gebäude Schäden bei Dritten (z. B. Dachziegel fällt herab), haftet der Eigentümer.

Diese Pflichten dienen dem Schutz der Allgemeinheit und sind integraler Bestandteil des Eigentumsrechts.

Unterschied zwischen Alleineigentum und Miteigentum

Während beim Alleineigentum eine einzige Person die vollständige Kontrolle über die Immobilie hat, teilen sich beim Miteigentum mehrere Personen die Rechte und Pflichten. Jeder Miteigentümer besitzt einen ideellen Anteil (z. B. ½ oder ⅓) am gesamten Objekt, über den er nur eingeschränkt verfügen kann.

Ein typisches Beispiel für Miteigentum ist eine Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Hier besitzt jeder Eigentümer zwar Sondereigentum an seiner Wohnung, teilt sich aber das Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Treppenhaus) mit den anderen.

Beim Alleineigentum entfallen solche Abstimmungsprozesse – der Eigentümer handelt selbstständig und alleinverantwortlich.

Alleineigentum bei Ehe und Partnerschaft

In der Ehe hängt das Eigentumsverhältnis einer Immobilie vom gewählten Güterstand ab. Bei der Zugewinngemeinschaft – der gesetzlichen Regelung ohne Ehevertrag – bleibt die Immobilie grundsätzlich Alleineigentum desjenigen, der sie erworben hat. Erst im Falle einer Scheidung wird der Wertzuwachs (Zugewinn) ausgeglichen, nicht aber das Eigentum selbst.

Wird eine Immobilie dagegen gemeinsam gekauft, entsteht Miteigentum – unabhängig davon, wer den größeren finanziellen Anteil beigesteuert hat. Deshalb ist es bei Paaren wichtig, die Eigentumsverhältnisse klar im Kaufvertrag und Grundbuch zu regeln.

Vorteile und Nachteile des Alleineigentums

Vorteile:

  • Volle Entscheidungsfreiheit über Nutzung, Verkauf oder Vermietung.
  • Schnelle Entscheidungsprozesse ohne Abstimmung mit anderen Eigentümern.
  • Alle Erträge und Wertsteigerungen gehören allein dem Eigentümer.

Nachteile:

  • Volle finanzielle Verantwortung – Kosten für Instandhaltung, Kredite und Steuern trägt der Eigentümer allein.
  • Keine Möglichkeit, Risiken oder Verpflichtungen zu teilen.

Fazit: Alleineigentum – maximale Freiheit mit voller Verantwortung

Das Alleineigentum bietet Eigentümern die größtmögliche Kontrolle über ihre Immobilie. Es steht für Unabhängigkeit, Entscheidungsfreiheit und wirtschaftliche Selbstbestimmung. Wer jedoch allein Eigentümer ist, trägt auch sämtliche finanziellen und rechtlichen Pflichten selbst. Daher ist es ratsam, bei größeren Objekten oder Investitionen stets die langfristige Tragfähigkeit zu prüfen und sich gegebenenfalls rechtlich oder steuerlich beraten zu lassen. Richtig genutzt, ist das Alleineigentum die solideste und klarste Eigentumsform im deutschen Immobilienrecht.

Interessante Artikel aus unserem Journal

Baden-Württemberg Sotheby's International Realty

Königstraße 27
70173 Stuttgart

M: info@bw-sothebysrealty.com
T: +49 (0) 711 120 408 30

Warum Baden-Württemberg Sotheby's International Realty?

Immobilie verkaufen

Platzieren Sie Ihre Immobilie auf dem führenden Netzwerk für Premium- und Luxusimmobilien in Baden-Württemberg und weltweit

Immobilien in Stuttgart und Umgebung