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Amtlicher Lageplan

Inhaltsverzeichnis

Ein amtlicher Lageplan ist ein maßstäblicher, von einer Vermessungsstelle erstellter Plan, der ein Grundstück mit seinen Grenzen, Gebäuden und topografischen Merkmalen genau darstellt. Er dient als offizieller Nachweis über die Lage und Beschaffenheit eines Grundstücks und ist insbesondere bei Bauanträgen, Teilungen oder Grundstücksverkäufen ein unverzichtbares Dokument. Der Lageplan wird vom Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt und enthält rechtlich relevante Informationen zur Grundstückslage, zur Bebauung und zu benachbarten Flächen.

Was ist ein amtlicher Lageplan?

Ein amtlicher Lageplan ist ein vermessungstechnisches Dokument, das die exakte Lage eines Grundstücks innerhalb der Flurkarte zeigt. Er enthält alle wesentlichen Angaben über Grenzen, Nachbargrundstücke, Gebäude, Nutzungsarten und Höhenverhältnisse. Grundlage für die Erstellung ist das amtliche Liegenschaftskataster, das in Deutschland flächendeckend geführt wird.

Der Lageplan dient vor allem als Planungs- und Nachweisdokument für die Bauaufsichtsbehörden. Er bildet die Basis für die Prüfung von Bauanträgen, Genehmigungsverfahren und Teilungen von Grundstücken. Ohne amtlichen Lageplan kann kein vollständiger Bauantrag eingereicht werden.

Wer erstellt den amtlichen Lageplan?

Die Erstellung eines amtlichen Lageplans erfolgt durch:

  • das Katasteramt (Amt für Bodenmanagement oder Vermessungsamt), oder
  • einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI).

Der ÖbVI ist befugt, Vermessungen im Auftrag von Privatpersonen oder Unternehmen durchzuführen und rechtsverbindliche Lagepläne zu erstellen. Diese werden anschließend vom Katasteramt geprüft und bestätigt. Nur so erhält der Plan seine amtliche Gültigkeit.

Welche Informationen enthält ein amtlicher Lageplan?

Ein amtlicher Lageplan enthält zahlreiche Angaben, die für Bauherren, Architekten und Behörden von Bedeutung sind. Typische Inhalte sind:

  • Flurstücksnummer, Gemarkung und Flur,
  • exakte Grundstücksgrenzen mit Maßangaben,
  • bestehende Gebäude, Nebengebäude und bauliche Anlagen,
  • Nachbargrundstücke mit Flurstücksnummern,
  • Topografische Merkmale (Höhen, Geländeform),
  • Zufahrten, Wege, Straßen und angrenzende Flächen,
  • Bebauungsgrenzen, Baufluchtlinien und Abstandsflächen,
  • Nordpfeil und Maßstab,
  • Unterschrift und Stempel des Vermessungsingenieurs.

Zusätzlich kann der amtliche Lageplan Eintragungen aus dem Bebauungsplan enthalten, z. B. zulässige Baugrenzen, Bauweisen oder Abstandsregelungen. Er bietet somit eine präzise Übersicht über die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten des Grundstücks.

Wofür wird ein amtlicher Lageplan benötigt?

Der amtliche Lageplan ist für verschiedene Bau- und Verwaltungsprozesse erforderlich, insbesondere für:

  • Bauantrag: Bestandteil der Bauvorlagen zur Prüfung der Bebaubarkeit durch die Bauaufsichtsbehörde.
  • Teilung eines Grundstücks: Grundlage für die Neuzuordnung von Flurstücken im Kataster.
  • Grundstückskauf oder -verkauf: Dient zur genauen Identifizierung des Grundstücks im Grundbuch.
  • Finanzierung und Beleihung: Banken fordern häufig einen amtlichen Lageplan zur Absicherung von Hypotheken.
  • Planung und Architektur: Architekten nutzen den Plan zur Ermittlung von Abstandsflächen und Höhenbezügen.

Je nach Verwendungszweck unterscheiden sich der Detailgrad und der Umfang der enthaltenen Informationen. Für einen Bauantrag ist beispielsweise ein amtlicher Lageplan mit Darstellung des geplanten Bauvorhabens erforderlich.

Arten von Lageplänen

Es gibt unterschiedliche Arten von Lageplänen, die sich nach Verwendungszweck und Detaillierungsgrad unterscheiden:

  • Einfacher Lageplan: Wird direkt aus dem Liegenschaftskataster erstellt. Enthält grundlegende Grundstücksdaten, jedoch keine aktuellen Vermessungen oder Höhenangaben.
  • Amtlicher Lageplan zum Bauantrag: Enthält zusätzlich alle Gebäude, Höhenpunkte, geplante Baugrenzen und Abstandsflächen. Er basiert auf einer örtlichen Vermessung und ist vom ÖbVI beglaubigt.
  • Lageplan zur Teilung: Dient der Neuvermessung von Grundstücken und der Eintragung neuer Flurstücke ins Kataster.

Für Bauvorhaben wird grundsätzlich der amtliche Lageplan mit örtlicher Vermessung verlangt, da er die höchste Genauigkeit aufweist und rechtlich verbindlich ist.

Wie wird ein amtlicher Lageplan erstellt?

Die Erstellung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Der Eigentümer oder Bauherr beauftragt einen Vermessungsingenieur oder das Katasteramt.
  2. Der Vermessungsingenieur führt eine örtliche Vermessung durch und erhebt alle relevanten Daten (Grenzen, Gebäude, Höhenpunkte).
  3. Die erhobenen Daten werden mit den Informationen aus dem Liegenschaftskataster abgeglichen.
  4. Anschließend wird der Lageplan erstellt, geprüft und amtlich beglaubigt.

Der gesamte Prozess dauert in der Regel zwischen ein und drei Wochen, abhängig von der Auslastung der Vermessungsstelle und der Komplexität des Grundstücks.

Kosten eines amtlichen Lageplans

Die Kosten für einen amtlichen Lageplan variieren je nach Bundesland, Grundstücksgröße und Art des Plans. Durchschnittlich liegen sie zwischen:

  • ca. 150 € – 400 € für einen einfachen Lageplan,
  • ca. 500 € – 1.200 € für einen amtlichen Lageplan mit örtlicher Vermessung.

Bei größeren Bauprojekten oder komplexen Grundstücksstrukturen können die Kosten höher ausfallen. In den meisten Fällen sind sie jedoch als notwendige Planungsausgaben steuerlich absetzbar, wenn die Immobilie vermietet oder gewerblich genutzt wird.

Rechtliche Bedeutung und Verbindlichkeit

Ein amtlicher Lageplan hat rechtlich verbindlichen Charakter. Er gilt als offizieller Nachweis über die Lage und Beschaffenheit eines Grundstücks im Katasterwesen. Nur ein amtlich beglaubigter Plan kann bei Behörden und Gerichten als Beweismittel verwendet werden. Er ist außerdem Voraussetzung für zahlreiche Verfahren wie Baugenehmigungen, Grundbucheinträge oder Flurstücksteilungen.

Rechtsgrundlage sind die jeweiligen Vermessungs- und Katastergesetze der Bundesländer, die inhaltlich an das Bundes-Bodenschätzungsgesetz (BBodSchätzG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) § 873 anlehnen.

Fazit: Der amtliche Lageplan als Fundament jeder Bauplanung

Der amtliche Lageplan ist weit mehr als nur eine technische Zeichnung – er ist die rechtliche Grundlage für jede Bau- und Grundstücksmaßnahme. Er schafft Klarheit über Grenzen, Nachbarschaften, Baugrenzen und topografische Gegebenheiten. Wer einen Bauantrag, eine Teilung oder einen Verkauf vorbereitet, sollte stets auf einen aktuellen, amtlich bestätigten Lageplan zurückgreifen. So lassen sich Planungsfehler vermeiden, Genehmigungen beschleunigen und Investitionssicherheit gewährleisten – eine solide Basis für jedes Bauvorhaben.

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