Von A wie Altbau bis Z wie Zinshaus: Glossar für Immobilienkäufer und -verkäufer

Bereitstellungszinsen

Inhaltsverzeichnis

Bereitstellungszinsen sind Gebühren, die Banken erheben, wenn ein zugesagtes Darlehen nicht sofort, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen wird. Sie fallen insbesondere bei Baufinanzierungen an, wenn der Kreditbetrag in mehreren Teilsummen ausgezahlt wird – etwa nach Baufortschritt. Der Kreditgeber hält die vereinbarte Summe für den Darlehensnehmer bereit, kann sie aber in dieser Zeit nicht anderweitig nutzen. Als Ausgleich für diesen Kapitalvorhalt berechnet die Bank Bereitstellungszinsen. Diese können die Finanzierungskosten eines Bauvorhabens deutlich beeinflussen, wenn sich der Bau verzögert oder der Kredit erst spät vollständig abgerufen wird.

Was sind Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen sind Zinskosten für den Zeitraum zwischen Kreditzusage und Auszahlung des Darlehens. Sie werden von der Bank dafür berechnet, dass sie das vereinbarte Kapital für den Kreditnehmer „in Bereitschaft“ hält. Anders als beim regulären Sollzins handelt es sich nicht um Zinsen für bereits ausgezahltes Geld, sondern um eine Bereitstellungsgebühr für nicht genutztes Kapital.

In der Praxis ist diese Regelung vor allem bei Baufinanzierungen relevant, da Bauherren den Kredit meist nicht in einer Summe benötigen, sondern in mehreren Abschnitten – etwa für Grundstückskauf, Rohbau, Innenausbau und Abschlussarbeiten. Je länger die Bereitstellung dauert, desto höher können die zusätzlichen Zinskosten ausfallen.

Wann fallen Bereitstellungszinsen an?

Bereitstellungszinsen werden erst nach Ablauf einer vereinbarten bereitstellungsfreien Zeit erhoben. Diese Frist ist vertraglich festgelegt und beträgt üblicherweise zwischen 3 und 12 Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Kreditnehmer die Darlehenssumme ohne zusätzliche Kosten abrufen.

Nach Ablauf dieser Frist beginnt die Bank, Bereitstellungszinsen auf den noch nicht abgerufenen Betrag zu berechnen – und zwar bis zur vollständigen Auszahlung. Typischerweise beträgt der Bereitstellungszins 0,25 % pro Monat, also umgerechnet etwa 3 % pro Jahr.

Beispiel:
Ein Darlehen über 400.000 € wird nach 9 Monaten erst zu 200.000 € abgerufen.
Ab dem 10. Monat berechnet die Bank Bereitstellungszinsen auf die verbleibenden 200.000 €:
0,25 % × 200.000 € = 500 € pro Monat, bis der Restbetrag ausgezahlt wird.

Warum erheben Banken Bereitstellungszinsen?

Aus Sicht der Banken dienen Bereitstellungszinsen als Entschädigung für entgangene Zinseinnahmen. Sobald ein Kreditvertrag unterzeichnet ist, muss die Bank den vereinbarten Betrag reservieren, um ihn bei Abruf sofort auszahlen zu können. Dieses Kapital steht ihr daher nicht mehr zur freien Verfügung, verursacht aber Verwaltungskosten und Zinsaufwand. Der Bereitstellungszins gleicht dieses Risiko und die Kapitalbindung aus.

Für den Kreditnehmer ist er somit eine Art „Standby-Gebühr“ – vergleichbar mit einer Bereitstellungsgebühr für einen Service, der noch nicht genutzt wird.

Höhe der Bereitstellungszinsen

Die Höhe der Bereitstellungszinsen ist nicht gesetzlich festgelegt und variiert je nach Kreditinstitut. Übliche Konditionen sind:

  • 0,25 % pro Monat (Standard bei den meisten Banken),
  • entspricht 3,00 % pro Jahr,
  • vereinbarte bereitstellungsfreie Zeit: 3 bis 12 Monate.

Je länger sich der Bau verzögert, desto höher werden die Bereitstellungszinsen auf den noch offenen Darlehensbetrag. Bei größeren Projekten können sie mehrere Tausend Euro betragen und sollten daher in der Finanzplanung unbedingt berücksichtigt werden.

Bereitstellungsfreie Zeit – das Zeitfenster ohne Zusatzkosten

Die bereitstellungsfreie Zeit ist der Zeitraum, in dem die Bank keine Bereitstellungszinsen verlangt. Sie beginnt mit dem Datum der Kreditzusage und endet nach Ablauf der vereinbarten Monate. Innerhalb dieser Frist kann der Kreditnehmer flexibel Teilauszahlungen vornehmen, ohne dass Zusatzkosten entstehen.

Nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit werden Bereitstellungszinsen auf die noch nicht abgerufenen Kreditbeträge fällig. Je nach Baufortschritt kann es daher sinnvoll sein, die Frist im Vorfeld realistisch zu kalkulieren oder – falls möglich – mit der Bank zu verlängern.

Wie lassen sich Bereitstellungszinsen vermeiden oder reduzieren?

Da Bereitstellungszinsen die Gesamtkosten einer Baufinanzierung spürbar erhöhen können, lohnt sich eine gezielte Planung. Folgende Strategien helfen, die Zusatzkosten zu vermeiden oder zu reduzieren:

  • Verlängerte bereitstellungsfreie Zeit aushandeln: Bei Vertragsabschluss kann oft eine längere Frist (z. B. 12 statt 6 Monate) vereinbart werden – meist gegen einen leicht höheren Sollzins.
  • Realistischen Bauzeitplan erstellen: Eine genaue Abstimmung mit Bauunternehmen und Architekt hilft, die Auszahlungsetappen optimal zu planen.
  • Abschlagszahlungen frühzeitig koordinieren: Je früher Teilsummen abgerufen werden, desto geringer die Zinsbelastung.
  • Kombination mit Zwischenfinanzierung: Bei längeren Projekten kann eine Zwischenfinanzierung helfen, Bereitstellungszinsen zu vermeiden.

Ein sorgfältig ausgehandelter Kreditvertrag kann so mehrere Hundert oder sogar Tausend Euro an unnötigen Kosten sparen.

Steuerliche Behandlung von Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen gelten als Finanzierungskosten und können in bestimmten Fällen steuerlich geltend gemacht werden:

  • Bei vermieteten Immobilien sind sie als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
  • Bei Eigennutzung hingegen sind sie nicht absetzbar, da keine Einkünfte erzielt werden.

Es empfiehlt sich, alle Bereitstellungszinsen in der Finanzbuchhaltung oder im Steuerdokument sauber zu erfassen, um sie gegebenenfalls in der Einkommensteuererklärung ansetzen zu können.

Bereitstellungszinsen in der Praxis

In der Praxis entstehen Bereitstellungszinsen vor allem bei folgenden Konstellationen:

  • Neubaufinanzierungen: Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt – Bereitstellungszinsen fallen auf noch nicht abgerufene Teilbeträge an.
  • Kauf mit Modernisierung: Wenn der Kaufpreis sofort gezahlt, die Modernisierungskosten aber später abgerufen werden.
  • Bauverzögerungen: Witterung, Lieferengpässe oder Planänderungen können dazu führen, dass die bereitgestellte Summe länger ungenutzt bleibt.

Banken berechnen die Zinsen täglich anteilig auf den nicht genutzten Kreditbetrag, sodass bereits kleine Verzögerungen spürbare Kosten verursachen können.

Fazit: Bereitstellungszinsen – versteckte Kosten der Baufinanzierung

Bereitstellungszinsen sind ein oft unterschätzter Bestandteil der Baukreditkosten. Sie fallen an, wenn der Kredit nicht innerhalb der bereitstellungsfreien Zeit vollständig abgerufen wird, und stellen für die Bank eine Entschädigung für die Kapitalbindung dar. Wer frühzeitig plant, Baufortschritte realistisch einschätzt und günstige Vertragsbedingungen aushandelt, kann die Zusatzkosten jedoch erheblich reduzieren. Für eine wirtschaftlich effiziente Baufinanzierung gilt daher: Bereitstellungszinsen gehören in jede Kostenkalkulation – und in jede Verhandlung mit der Bank.

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