Von A wie Altbau bis Z wie Zinshaus: Glossar für Immobilienkäufer und -verkäufer

Maklercourtage

Inhaltsverzeichnis

Die Maklercourtage ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine erfolgreiche Vermittlung erhält – etwa beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung. Sie wird bei Vertragsabschluss fällig und ist in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

Was ist die Maklercourtage?

Die Maklercourtage – auch bekannt als Maklerprovision – ist die Bezahlung für die Dienstleistung eines Immobilienmaklers, wenn dieser erfolgreich eine Immobilie vermittelt. Einfach gesagt: Nur wenn ein Kaufvertrag zustande kommt, bekommt der Makler Geld.

Wer also z. B. mit Hilfe eines Immobilienmaklers aus Baden-Baden eine Villa verkauft oder ein Haus in Stuttgart kaufen möchte, zahlt bei erfolgreicher Vermittlung die vereinbarte Courtage.

Wichtig zu verstehen: Die Courtage ist keine Vorauszahlung und nicht pauschal gesetzlich festgelegt – sie wird nur im Erfolgsfall fällig, also wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde.

Warum gibt es eine Maklercourtage?

Makler investieren viel Zeit und Geld in die Vermarktung, Organisation, Beratung und Abwicklung eines Immobiliengeschäfts:

  • Exposéerstellung und Fotografie
  • Marktwertanalyse und Preisstrategie
  • Bewerberprüfung und Koordination der Besichtigungen
  • Vertragsvorbereitung und Begleitung zum Notartermin

All diese Leistungen erbringt ein Makler wie Baden-Württemberg Sotheby’s International Realty ohne Garantie auf Erfolg. Die Courtage ist daher eine erfolgsabhängige Vergütung für die gesamte Leistungskette.

Wie hoch ist die Maklercourtage?

In den meisten Fällen liegt die Courtage in Deutschland zwischen 3 % und 7,14 % des Kaufpreises, inkl. Mehrwertsteuer.

Typische Werte in Baden-Württemberg:

| Käufer zahlt      | 3,57 % (inkl. 19 % MwSt.)                |

| Verkäufer zahlt   | 3,57 % (inkl. 19 % MwSt.)                |

| Gesamtcourtage    | 7,14 % bei hälftiger Teilung             |

Diese Teilung ist gesetzlich geregelt und gilt bei Wohnimmobilien, wenn der Makler für Käufer und Verkäufer gleichzeitig tätig ist – was bei hochwertigen Objekten in Regionen wie Freiburg, Tübingen oder Stuttgart oft der Fall ist.

Wer zahlt die Maklercourtage?

Das hängt davon ab, wer den Makler beauftragt und ob die Immobilie gewerblich oder privat genutzt wird:

Wohnimmobilien (Privatpersonen) – gesetzlich geregelt

Seit Dezember 2020 gilt das Bestellerprinzip in leicht abgewandelter Form:

  • Wird ein Makler von beiden Seiten beauftragt, teilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage zu gleichen Teilen.
  • Der Käufer darf nicht mehr zahlen als der Verkäufer.

Beispiel:

Ein Haus in Stuttgart wird für 1.000.000 € verkauft. Käufer und Verkäufer zahlen je 3,57 %, also jeweils 35.700 € inkl. MwSt.

Gewerbeimmobilien oder Kapitalanlagen

Hier gilt Vertragsfreiheit – Käufer oder Verkäufer können die Provision allein tragen oder anders aufteilen, je nach Verhandlung.

Wann wird die Maklercourtage fällig?

Die Courtage wird erst fällig, wenn ein Kaufvertrag unterschrieben wurde – und zwar notariell. Es reicht nicht, wenn man sich nur mündlich einig ist.

Wichtig: Die Courtage muss vertraglich vereinbart worden sein – entweder im schriftlichen Maklervertrag oder durch klare Bestätigung per E-Mail oder Nachricht, z. B. bei einem Exposé mit Courtagehinweis.

Was passiert bei Rücktritt oder geplatztem Vertrag?

Kommt kein notarieller Kaufvertrag zustande, fällt keine Courtage an – selbst wenn der Makler viele Leistungen erbracht hat. Das unterscheidet ihn z. B. von Gutachtern oder Architekten, die nach Aufwand bezahlt werden.

Allerdings: Wenn ein Käufer oder Verkäufer nach erfolgreicher Vermittlung absichtlich aussteigt, kann ein Makler unter Umständen Schadensersatz fordern – das hängt vom Einzelfall ab.

Leistungen, die durch die Maklercourtage abgedeckt sind

Ein professioneller Makler – etwa von Baden-Württemberg Sotheby’s International Realty – bietet weit mehr als nur das Inserieren eines Objekts. Zu den Leistungen gehören u. a.:

  • Professionelle Wertermittlung
  • Hochwertige Exposés und Objektfotos
  • Diskrete Vermarktung an vorgemerkte Käufer
  • Organisation und Durchführung von Besichtigungen
  • Verhandlungsführung mit Interessenten
  • Erstellung von Kaufvertragsentwürfen
  • Begleitung zum Notartermin
  • Nachbetreuung nach Vertragsabschluss

Gerade im Premiumsegment – etwa bei Villen in Baden-Baden, Penthouses in Freiburg oder denkmalgeschützten Objekten in Heidelberg – ist die professionelle Vermittlung entscheidend für den Verkaufserfolg.

Beispiel aus der Praxis: Verkauf einer Altbauwohnung in Freiburg

Ein Eigentümer beauftragt Baden-Württemberg Sotheby’s International Realty mit dem Verkauf seiner Altbauwohnung in Freiburg-Wiehre. Die Immobilie wird auf 980.000 € geschätzt.

Nach drei Wochen Vermarktung und selektiven Besichtigungen erfolgt der notarielle Verkauf – zum vollen Preis. Käufer und Verkäufer zahlen jeweils 3,57 % Courtage, also 34.986 €.

Der Eigentümer lobt die diskrete Abwicklung, die professionelle Betreuung und die gezielte Käuferansprache, ohne öffentliche Inserate.

Warum ist ein Makler sein Geld wert?

Wer seine Immobilie über einen qualifizierten Makler verkauft, profitiert von:

  • besserer Marktkenntnis
  • realistischer Preisstrategie
  • Zugang zu solventen Kaufinteressenten
  • rechtlicher und organisatorischer Sicherheit
  • Verhandlungserfahrung
  • zeitlicher Entlastung

Gerade bei hochwertigen Immobilien in Stuttgart, Konstanz oder Baden-Baden ist eine fachkundige Betreuung der Schlüssel zum optimalen Verkaufserlös – und ein entscheidender Mehrwert gegenüber der Selbstvermarktung.

Fazit: Die Maklercourtage ist eine erfolgsabhängige Investition

Die Maklercourtage ist keine versteckte Gebühr, sondern eine faire und transparente Vergütung für eine anspruchsvolle Dienstleistung.

Ob Sie ein Haus verkaufen in Stuttgart, eine Wohnung kaufen in Tübingen oder eine Immobilie in Baden-Baden diskret vermarkten möchten – Baden-Württemberg Sotheby’s International Realty bietet Ihnen ein exzellentes Servicepaket auf internationalem Niveau.

Tipp für Eigentümer:

Sie denken über einen Immobilienverkauf in Baden-Württemberg +50 km nach? Lassen Sie Ihre Immobilie kostenlos und unverbindlich bewerten – und profitieren Sie von der erstklassigen Vermarktung durch Sotheby’s BW. Courtage nur im Erfolgsfall. Maximale Sicherheit. Internationale Reichweite.

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