Amtlicher Lageplan

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Ein amtlicher Lageplan ist ein maßstäblicher, von einer Vermessungsstelle erstellter Plan, der ein Grundstück mit seinen Grenzen, Gebäuden und topografischen Merkmalen genau darstellt. Er dient als offizieller Nachweis über die Lage und Beschaffenheit eines Grundstücks und ist insbesondere bei Bauanträgen, Teilungen oder Grundstücksverkäufen ein unverzichtbares Dokument. Der Lageplan wird vom Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt und enthält rechtlich relevante Informationen zur Grundstückslage, zur Bebauung und zu benachbarten Flächen.

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Angebotspreis

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Der Angebotspreis ist der Startpreis, zu dem eine Immobilie öffentlich am Markt angeboten wird. Er dient als erste Preisorientierung für Interessenten – doch er ist nicht immer gleichzusetzen mit dem späteren Verkaufspreis.

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Ankaufsprüfung

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Die Ankaufsprüfung ist der professionelle „Check“ einer Immobilie vor dem Kauf. Dabei prüfen Käufer oder Investoren alle rechtlichen, baulichen, wirtschaftlichen und technischen Aspekte des Objekts – um böse Überraschungen nach dem Kauf zu vermeiden.

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Anliegerbeiträge

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Anliegerbeiträge sind Gebühren, die von Grundstückseigentümern an die Kommune gezahlt werden müssen, wenn öffentliche Einrichtungen wie Straßen, Gehwege oder Beleuchtungsanlagen verbessert, erneuert oder ausgebaut werden. Sie gehören zu den sogenannten kommunalen Beiträgen und sollen sicherstellen, dass Eigentümer, deren Grundstücke von einer Maßnahme profitieren, sich anteilig an den entstehenden Kosten beteiligen. Die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Anliegerbeiträgen findet sich in den jeweiligen Kommunalabgabengesetzen (KAG) der Bundesländer.

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Annuität

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Die Annuität ist die jährliche Rückzahlungsrate eines Kredits, bestehend aus Zins und Tilgung. Sie bleibt über die Laufzeit hinweg konstant – auch wenn sich die Anteile von Zins und Tilgung im Laufe der Zeit verschieben.

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Annuitätendarlehen

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Das Annuitätendarlehen ist die klassische und am häufigsten genutzte Form der Immobilienfinanzierung. Es zeichnet sich durch gleichbleibende monatliche Raten – sogenannte Annuitäten – aus, die sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammensetzen. Im Laufe der Jahre verschiebt sich die Zusammensetzung dieser Rate: Der Zinsanteil sinkt, während der Tilgungsanteil steigt. So entsteht ein kalkulierbarer Rückzahlungsplan, der Planungssicherheit für Kreditnehmer bietet – ideal für den Kauf, Neubau oder die Modernisierung einer Immobilie.

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Anschlussfinanzierung

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Die Anschlussfinanzierung ist der zweite wichtige Schritt in der Immobilienfinanzierung. Sie wird erforderlich, wenn die Zinsbindungsfrist eines bestehenden Darlehens ausläuft und die Restschuld weiterfinanziert werden muss. Kreditnehmer haben dabei die Wahl, den bestehenden Kredit zu verlängern oder zu einer anderen Bank zu wechseln – ein Vorgang, der als Umschuldung bezeichnet wird. Ziel ist es, weiterhin günstige Konditionen zu sichern und die Finanzierung langfristig stabil fortzusetzen.

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Arglistig verschweigen

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Von arglistigem Verschweigen spricht man, wenn ein Verkäufer beim Immobilienverkauf einen ihm bekannten Mangel bewusst verheimlicht, um den Käufer über den tatsächlichen Zustand des Objekts zu täuschen. Es handelt sich dabei um einen rechtlich relevanten Täuschungstatbestand, der erhebliche Folgen haben kann – bis hin zur Rückabwicklung des Kaufvertrags oder zu Schadenersatzforderungen. Das arglistige Verschweigen spielt vor allem im Immobilienrecht eine wichtige Rolle, da der Käufer grundsätzlich auf die Angaben des Verkäufers vertraut.

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Arglistige Täuschung (Kaufvertrag)

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Unter einer arglistigen Täuschung im Kaufvertrag versteht man, dass eine Vertragspartei den anderen Teil vorsätzlich durch falsche Angaben oder das bewusste Verschweigen wichtiger Tatsachen zum Vertragsabschluss veranlasst. Ziel ist es, den anderen zu täuschen, um sich einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Liegt eine solche Täuschung vor, ist der Vertrag nach § 123 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anfechtbar – der Geschädigte kann den Vertrag rückgängig machen und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.

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Asset Deal

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Ein Asset Deal beschreibt eine Form des Immobilienkaufs, bei der der Käufer das Objekt direkt als Sacheigentum erwirbt. Dabei wird die Immobilie selbst – also das Grundstück samt Gebäuden und Zubehör – veräußert. Eigentum und Besitz gehen unmittelbar vom Verkäufer auf den Käufer über, und das Objekt wird im Grundbuch auf den neuen Eigentümer umgeschrieben. Der Asset Deal steht damit im Gegensatz zum Share Deal, bei dem nicht die Immobilie selbst, sondern Anteile an einer Gesellschaft verkauft werden, die Eigentümerin des Grundstücks ist.

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