Bestandsverzeichnis
Das Bestandsverzeichnis ist der erste Abschnitt eines Grundbuchblattes und enthält die grundlegenden Angaben zu einem Grundstück. Es beschreibt die wirtschaftliche Einheit des Grundbesitzes – also seine Lage, Größe, Nutzung und Zuordnung – und dient als eindeutige Identifikation im Grundbuch. Im Gegensatz zu den folgenden Abteilungen (Eigentum, Lasten und Grundpfandrechte) enthält das Bestandsverzeichnis keine Rechte, sondern ausschließlich die sachlichen Grundstücksdaten. Es bildet damit die Basis für alle weiteren Eintragungen im Grundbuch.