Kaufpreisfälligkeit
Die Kaufpreisfälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem der Käufer einer Immobilie den Kaufpreis tatsächlich zahlen muss. Sie tritt erst dann ein, wenn alle im Kaufvertrag festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind – etwa die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch.
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