Courtage
Die Courtage ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für seine Vermittlungsleistung erhält – also für das Zusammenbringen von Käufer und Verkäufer. Sie wird meist nach dem Kaufpreis berechnet und ist gesetzlich geregelt.
Die Courtage ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für seine Vermittlungsleistung erhält – also für das Zusammenbringen von Käufer und Verkäufer. Sie wird meist nach dem Kaufpreis berechnet und ist gesetzlich geregelt.
Ein Dachgeschossausbau verwandelt Ihren bisher ungenutzten Dachboden in vollwertigen Wohnraum – ob als Schlafzimmer, Homeoffice oder Einliegerwohnung. Damit steigern Sie nicht nur Ihren Wohnkomfort, sondern auch den Immobilienwert erheblich.
Ein Darlehen ist eine geliehene Geldsumme, die ein Kreditgeber – meist eine Bank oder ein Finanzinstitut – einem Kreditnehmer für einen bestimmten Zweck, wie etwa den Immobilienkauf oder Hausbau, zur Verfügung stellt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kreditnehmer, den Betrag innerhalb einer vereinbarten Laufzeit in Raten zurückzuzahlen und dafür Zinsen zu zahlen. Darlehen sind die Grundlage der meisten Bau- und Immobilienfinanzierungen und spielen eine zentrale Rolle in der Vermögensbildung und Eigentumsförderung.
Der Denkmalschutz dient dem Erhalt historisch, künstlerisch oder städtebaulich bedeutender Bauwerke. Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, gelten als besonders schützenswert, weil sie ein Stück Geschichte, Architektur oder Kultur dokumentieren. Der Denkmalschutz soll sicherstellen, dass diese Bauwerke – und häufig auch ihr Umfeld – in ihrer Substanz und Erscheinung bewahrt werden. Für Eigentümer bedeutet das einerseits strenge Auflagen bei Umbauten, Modernisierungen oder Sanierungen, andererseits aber auch steuerliche Vorteile und Fördermöglichkeiten.
Denkmalschutz bedeutet, dass eine Immobilie offiziell als „denkmalwürdig“ anerkannt ist – weil sie in Bau, Alter, Gestaltung oder Geschichte besonders wertvoll ist. Sie steht unter staatlichem Schutz, was Ihnen bestimmte Pflichten auferlegt, aber auch Vorteile wie Förderungen bieten kann. (mehr …)
Eine Dienstbarkeit ist ein dingliches Nutzungsrecht, das es einer Person oder einem Grundstückseigentümer erlaubt, ein fremdes Grundstück in einer bestimmten Weise zu nutzen – oder den Eigentümer verpflichtet, bestimmte Nutzungen zu dulden oder zu unterlassen. Ein typisches Beispiel ist das Wegerecht, bei dem ein Nachbar das Recht erhält, einen Weg über ein anderes Grundstück zu benutzen. Dienstbarkeiten sind ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sachenrechts und werden im Grundbuch eingetragen, um ihre Wirkung dauerhaft abzusichern.
Das Disagio – auch Damnum oder Abgeld genannt – ist der Abschlag vom Nennbetrag eines Darlehens, den der Kreditnehmer bei Auszahlung nicht erhält. Mit anderen Worten: Die ausgezahlte Darlehenssumme ist geringer als die vertraglich vereinbarte Kreditsumme. Der Differenzbetrag wird als Zinsvorauszahlung betrachtet, die dem Kreditgeber bereits zu Beginn der Laufzeit zufließt. Das Disagio ist eine gängige Gestaltung in der Baufinanzierung und beeinflusst sowohl die Liquidität des Kreditnehmers als auch den effektiven Zinssatz des Darlehens.
Eine Doppelhaushälfte ist eine Wohnform, bei der zwei eigenständige Haushälften direkt nebeneinander gebaut sind und sich eine gemeinsame Wand teilen. Sie bietet mehr Platz als eine Wohnung, aber ist oft günstiger als ein freistehendes Einfamilienhaus.
Wenn mehrere Personen Eigentum an verschiedenen Wohnungen in einem Gebäude haben, aber sich gemeinsam um das Grundstück und das Haus kümmern müssen, nennt man das eine Eigentümergemeinschaft – offiziell auch: Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
Eine Eigentumswohnung ist eine einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, die einem bestimmten Eigentümer gehört. Man erwirbt nicht das gesamte Haus, sondern nur die eigene Wohnung – dazu kommen Mitrechte an Gemeinschaftsflächen wie Treppenhaus oder Garten.